Das Badezimmer ist eines unser meistgenutzten Zimmer überhaupt. Hier verbringen wir morgens die ersten Minuten nach dem Aufstehen und abends die letzten vor dem Schlafengehen. Genau deshalb sollte dieses Zimmer auch genau unseren Ansprüchen entsprechen und ein Ort zum Wohlfühlen sein.
In der Realität sieht es aber meistens anders aus. Mehr als jedes vierte Bad ist mittlerweile über 25 Jahre alt und kann somit unseren modernen Ansprüchen kaum noch Genüge tun. Mit einer Förderung für die Badsanierung kann dieses wieder auf Vordermann gebracht werden.
Aber gibt es solche Förderungen für Badsanierungen überhaupt? Die neue Badewanne oder Toilette vom Staat bezahlen lassen, erscheint den meisten eher fragwürdig.
Dennoch: Es ist möglich! Im Folgenden zeigen wir von neuesbad.de Ihnen, für wen es eine solche Förderung für die Badsanierung gibt und welche Voraussetzungen für sie erfüllt sein müssen.
Die Förderung für die Badsanierung – Wie und für wen?
Die Renovierung eines Badezimmers kann sehr schnell sehr teuer werden. In der Regel liegt der Preis für eine solche Baumaßnahme zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Bei solch hohen Kosten ist jede Förderung für die Badsanierung willkommen.
Die Förderung für die Badsanierung kann in der Regel auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Entweder wird ein direkter Zuschuss zu der Bausumme gewährt, oder aber es kann ein sehr preisgünstiges Darlehen aufgenommen werden.
Doch egal auf welche Art und Weise: Das Geld gibt es nicht einfach so. Der Staat möchte mit seiner Förderung für die Badsanierung nämlich nicht das Wohlbefinden der Bewohner steigern. Stattdessen sollen die Zimmer hiermit barrierefrei umgebaut und somit für Menschen im gehobenen Alter gerecht gemacht werden.
Der Zuschuss für den Badumbau wird hierbei von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Hier kann ein Antrag unabhängig vom Alter des Antragsstellers eingereicht werden. Jedoch dürfen nicht alle einen solchen Antrag stellen, sondern nur:
· Mieter, wenn der Vermieter zugestimmt hat
· Private Eigentümer von Wohnungen
· Private Eigentümer von Häusern (vermietet oder auch selbst genutzt), jedoch nur Ein- oder Zweifamilienhäuser, welche jeweils max. zwei Wohneinheiten besitzen
Die Förderung für die Badsanierung – Wofür gibt es Geld?
Aber natürlich gibt es auch nicht für alles Geld – der Austausch von Fliesen oder der Einbau einer Sauna werden ganz sicher nicht bezuschusst. Stattdessen sollen mit dem Geld gefördert werden:
· Raumanpassungen und Aufteilungen des Grundrisses (für mehr Platz im altersgerechten Bad)
· Stützen und Halteelemente anbringen
· Einbau von begehbaren Duschen (ebenfalls altersgerecht)
· Austausch der Badkeramik, wie zum Beispiel das Waschbecken und die Toilette
· Bedienelemente modernisieren lassen
Die Förderung für die Badsanierung – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Aber natürlich kann nicht einfach wild drauf los gewerkelt werden. Für die Förderung der Badsanierung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist, dass alle Umbauten und Arbeiten von einem Fachmann verrichtet werden müssen, welcher alle Anforderungen gemäß DIN 18040-2 umsetzen muss.
Darüber hinaus gibt es folgende technische Voraussetzungen, um die Förderung für die Badsanierung zu beantragen:
· Das Badezimmer muss mindestens 180×220 cm groß sein oder aber eine Bewegungsfläche von mindestens 90×120 cm bieten. So soll das Badezimmer auch von Rollstühlen befahren werden können.
· Es muss eine begehbare (bodengleiche) Dusche eingebaut werden, welche mit einem rutschfesten Belag ausgestattet sein muss. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so darf die Duschwanne maximal 20 mm über dem Boden liegen.
· Für die Förderung der Badsanierung darf die Einstiegshöhe der Badewanne 50 cm nicht überschreiten.
· Das Waschbecken muss eine Mindesthöhe von 48 cm haben und einen freien Knieraum bieten, sodass es auch von Rollstuhlfahrern benutzt werden kann.
Die Förderung für die Badsanierung – Wie viel Geld gibt es?
Sollte eine Badsanierung anstehen, so leistet der Staat in der Regel einen Zuschuss von 10 % auf die förderfähigen Kosten. Es kommt aber erst zu einer Auszahlung, wenn die Summe über 200 Euro beträgt, also müssen mindestens 2.000 Euro in die Badsanierung investiert werden. Zudem kann der ausgezahlte Betrag 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich müssen natürlich alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Neben der direkten Bezuschussung gibt es auch noch die Möglichkeit über ein sehr günstig verzinstes Darlehen. Dieses kann bis zu 50.000 Euro betragen, muss aber natürlich in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Die Förderung für die Badsanierung – So geht’s los!
Wenn Sie die Förderung für Ihre Badsanierung beantragen wollen, dann sollten Sie erst prüfen, ob Sie Ihnen zusteht. Danach sollten alle Anträge unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Alle Unterlagen hierzu finden Sie online bei der KfW.
Wichtig: Beginnen Sie erst mit den Baumaßnahmen, wenn Ihnen eine schriftliche Zusage über die Förderung der Badsanierung vorliegt.
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