Jung Pumpen Multifree-Pumpe 100/4 Cw3, Ex
400 V, Freistromrad, Explosionsschutz
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Pentair Jung Pumpen MULTIFREE-PUMPE 100/4 CW3, EX 400 V, FREISTROMRAD, EXPLOSIONSSCHUTZ
MultiFree-Abwasserpumpen mit Freistromrad eignen sich zur Förderung von Abwasser in kommunalen und industriellen Pumpwerken sowie Regenrückhaltebecken. Die kleineren Typen leisten z. B. auch im Katastrophenschutz gute Dienste. Die Tauchpumpen nach EN 12050 sind mit oder ohne Ex-Schutz erhältlich (Ex II G Ex d IIB T4). Abwasserpumpen mit Ex-Schutz werden in explosionsgefährdeten Räumen eingesetzt, bzw. wenn sie mit dem öffentlichen Kanalnetz verbunden sind.Pentair Jung Pumpen MULTIFREE 100/4 CW3, EX
Explosionsgeschützt nach ATEX
Vertikal einstufige Tauchmotorpumpe mit
horizontalem Druckabgang und hoher
Betriebssicherheit.
LGA Bauart geprüft nach DIN EN 12050
- speziell für Abwasser mit abrasiven
Bestandteilen
- Trockenlaufsichere, mediumseitige
Siliciumkarbid-Gleitringdichtung und
motorseitige Kunstkohle-Gleitring-
dichtung mit Ölkammer und Möglichkeit
der Dichtungskontrolle
- Längswasserdicht vergossene
Leitungseinführung mit steckbarer
Kabelverbindung
Laufrad: Freistromrad
Freier Durchgang: 100 mm
Druckstutzen: DN 100 für PN6 / PN10
Fördermedium: max 40 Grad C
Fördermenge Q: max 230 m³/h
Förderhöhe H: max 18,5 m
Gewicht: 139 kg
Spannung: 3/PEx400/690 V, 50 Hz
Strom: 20,3 / 11,7 A
Leistung P2: 10,6 kW
Drehzahl: 1450 1/min
Startart: Stern-Dreieck
Schutzart: IP 68
Motorschutz: Wicklungsthermostate
Leitung: 10m H07 RN-F 10G 2,5
Ex-Kennzeichnung: II2G Ex d IIB T4
Die Funktion der Wicklungsthermostate
muss durch eine passende Steuerung
gewährleistet sein. Zusätzlich ist ein
Überstromauslöser bzw. Motorschutz-
schalter erforderlich.
Der Anlaufstrom des Motors beträgt bei
Stern-Dreieck-Start 64 A. Bitte klären
Sie den Anschluss und die Einschaltart
des Motors entsprechend den Technischen
Anschlussbedingungen mit dem zuständigen
Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen.
Hersteller: JUNG PUMPEN GmbH, Industriestraße 4-6, 33803 Steinhagen, www.jung-pumpen.de
Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die folgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern und insbesondere von Privathaushalten unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen (Verpackungen, welche die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind - etwa Paletten, Folien, Kartonagen für Sammelgut etc.)
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (v.a. Großmengenverpackungen)
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Pflanzenschutzmittel, Öle, flüssige Brennstoffe sowie sonstige ölbürtige Produkte und Gemische von Diphenylmethan-4-4‘-diisocyanat)
Auch bei Lieferung dieses Produkts anfallendes Verpackungsmaterial wird von uns unentgeltlich zurückgenommen.
Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.
Endverbraucher können das bei der Lieferung anfallende Verpackungsmaterial am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben.